Du bist tennisbegeistert oder hast Lust selbst einmal einen Tennisschläger in die Hand zu nehmen?
Wir bieten Dir Spaß am Spiel in angenehmer Atmosphäre. Besuch doch einfach unser “Schnuppertraining” am Anfang einer jeden Saison oder einen unserer Tennis-Xpress Kurse.
Einfach den Aufnahmeantrag ausfüllen und an Tennis@TC-Babenhausen.de schicken.
Gerne besprechen wir mit Dir in einem persönlichen Gespräch alles Wissenswerte rund um die Mitgliedschaft im Tennisclub Babenhausen.
Trage hierzu am besten deine Kontaktdaten in unser Kontaktformular am Ende dieser Seite ein und wir melden uns zeitnah bei Dir.
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Auf unserem Instagram-Profil teilen wir spannende Neuigkeiten, wichtige Termine, Einblicke hinter die Kulissen, Bilder von unseren Veranstaltungen und vieles mehr. Es ist die perfekte Gelegenheit, um noch stärker miteinander vernetzt zu sein und unsere Vereinsaktivitäten hautnah mitzuerleben.
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Jahresbeiträge (Saison 2024)
Mitgliedschaft | Beitrag |
---|---|
Schnupper-Saisonspielberechtigung (Kinder & Jugend) * | 20,- Euro |
Schnupper-Saisonspielberechtigung (Erwachsene) * | 39,- Euro |
Familien und Ehepaare | 330,- Euro |
Alleinerziehende mit Kind | 250,- Euro |
Erwachsene | 200,- Euro |
Studenten u. Auszubildende (bis 27 Jahren) | 110,- Euro |
Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahren) | 65,- Euro |
Passive Mitglieder | 45,- Euro |
Eintrittsgebühr | entfällt |
Vereinsleben
Aktive Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren leisten jährlich fünf (5) Pflichtarbeitsstunden zur Instandhaltung der Tennisanlage sowie zur Unterstützung bei Veranstaltungen. Als Ersatzzahlung pro nicht geleisteter Pflichtarbeitsstunde werden 10,00 EUR am Jahresende eingezogen, also maximal 50,00 EUR.
Platzherstellung
Die Platzherstellung wird vor Saisonbeginn durch einen Fachbetrieb durchgeführt. Hierfür entrichten aktive Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren jährlich eine Ausgleichszahlung in Höhe von 20,00 EUR, die ebenfalls am Jahresende eingezogen wird.
Vereinsaustritt
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum jeweiligen Jahresende. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (auch per E-Mail möglich). Bei minderjährigen Vereinsmitgliedern ist die Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten erforderlich.